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Allgemeine Geschäftsbedingungen von sm soundsystems Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags, der zwischen einem Mieter und der Firma S&M Soundsystems abgeschlossen wird. Dabei ist unerheblich, ob dieser Vertrag Lieferungen oder anderweitige Leistungen durch die Firma S&M Soundsystems beinhaltet. Die Musik- Lichtanlage bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Firma S&M Soundsystems. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens bei Lieferung/ Leistungserbringung als akzeptiert. Bei höherer Gewalt, Nichtlieferung, Betriebseinstellung, Maßnahmen von Behörden und ähnlichen unvorhergesehenen Ereignissen wird die Firma S&M Soundsystems von der Erfüllung abgeschlossener Verträge entbunden. 1. Angebote Die Angebote erfolgen stets in Schriftform, sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung werden abgeschlossene Verträge rechtskräftig. Außerdem bedürfen eventuelle Zusagen und Nebenabsprachen der Schriftform. 2. Preise und Zahlungsbedingungen für PA & Lichtverleih Alle Preise verstehen sich in Euro ( Zzgl.19 % MwSt.,) Preisänderungen und die Berichtigung von Druckfehlern unter Vorbehalt. Zur Abrechnung kommen die per Auftragsbestätigung vorab vereinbarten Preise. Die angegebenen Preise gelten für 1 Miettag (24Stunden). Eventuell entstehende Lieferkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mietpreis ist am vereinbarten Übergabeort im Voraus zu zahlen. 3. Haftung Eine Beratung durch die Firma S&M Soundsystems erfolgt nach bestem Wissen, begründet jedoch kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Technische Ratschläge müssen den baulichen und klimatischen Gegebenheiten angepasst werden. Haftungsausschluss durch die Firma S&M Soundsystems erfolgt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 4. Allgemeine Mietbedingungen für PA & Lichtverleih 4.1. Bei Übernahme der Musikanlage und/ oder Zubehör ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Es entsteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte. Bei eventuellem Ausfall oder ähnlichem eines reservierten Gerätes, versucht die Firma S&M Soundsystems, ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4.2. Bei einer Anmietung inklusive Aufbau müssen durch den Mieter die erforderlichen Stromanschlüsse für die Inbetriebnahme der Musikanlage vor Ort in zumutbarer Nähe (max. 10 Meter Entfernung) bereitgestellt werden. 4.3. Bei Ausfall eines einzelnen Gerätes während der Mietzeit verringert sich der vereinbarte Endpreis ausschließlich um den Mietpreis des defekten Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Mieters sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 4.4. Der Vermieter wird von allen Schadenersatzanforderungen durch den Mieter freigestellt, die durch die zur Verfügung gestellte Musikanlage und/ oder Zubehör entstehen können. 4.5. Die Mieter ist dafür verantwortlich, für die Zeit der Anmietung die Musikanlage zu versichern. Im Verleihpreis ist keine Versicherung für die Musikanlage eingeschlossen. Der Mieter haftet ab Beginn der Übergabe der Musikanlage/ des Zubehörs sowohl für Beschädigungen als auch für einen eventuellen Diebstahl von Geräten und/ oder Zubehör. Durch den Mieter sind eventuelle Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten innerhalb von 3 Tagen nach Rückgabe der Musikanlage zu ersetzen. 4.6. Der Mieter verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit die Musikanlage und/ oder Zubehör kostenfrei zum vereinbarten Übergabeplatz zu transportieren. Eventuelle Schäden sind der Firma S&M Soundsystems unverzüglich anzuzeigen. Die Rücknahme der Musikanlage und/ oder des Zubehörs durch die Firma S&M Soundsystems bestätigt nicht deren Schadensfreiheit sowie Vollständigkeit. Die Überprüfung der vorgenannten Dinge erfolgt am selben Tag der Rücknahme durch die Firma S&M Soundsystems. 4.7. Bei grober Verunreinigung der Musikanlage und/ oder des Zubehörs werden dem Mieter die anfallenden Reinigungskosten nach Rückgabe gesondert berechnet. 4.8. Gibt der Mieter die Musikanlage und/ oder Zubehör nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück und überschreitet somit die Mietzeit, werden dem Mieter die dadurch entstandenen Kosten, insbesondere Ersatzbeschaffung, Ausfall, anfallende Wege oder sonstige Kosten der Firma S&M Soundsystems in Rechnung gestellt. 4.9. Es ist Sache des Mieters, die Verpflichtung zur Anmeldung bei der GEMA zu überprüfen und durchzuführen. Die anfallenden GEMA-Gebühren sind nicht im Mietpreis enthalten, hat der Mieter somit selbst an die GEMA zu entrichten. 4.10. Eine eventuelle Stornierung der Anmietung muss schriftlich erfolgen, spätestens 2 Wochen vor Anmietungsbeginn. Bei Unterschreitung der 2- Wochenfrist sind folgende Schadenersatzpauschalen durch den Mieter zu entrichten: 1 Woche vor Anmietungsbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises 1 Tag vor Anmietungsbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises Am Tag der Anmietung ist der volle Mietpreis zu zahlen. 5. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma S&M Soundsystems. 6. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma S&M Soundsystems im Rahmen der Geschäftsbeziehung die persönlichen Daten des Mieters speichert und weiterverarbeitet. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 7. Teilunwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Kemmern, 31.01.2011 |