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                                                                                                                  Impressum

      Allgemeine Geschäftsbedingungen

      von sm soundsystems

      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags,
      der zwischen einem Mieter und der Firma S&M Soundsystems abgeschlossen wird.
      Dabei ist unerheblich, ob dieser Vertrag Lieferungen oder anderweitige Leistungen durch
      die Firma S&M Soundsystems beinhaltet. Die Musik- Lichtanlage bleibt zu jedem Zeitpunkt
      Eigentum der Firma S&M Soundsystems. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
      spätestens bei Lieferung/ Leistungserbringung als akzeptiert. Bei höherer Gewalt, Nichtlieferung,
      Betriebseinstellung, Maßnahmen von Behörden und ähnlichen unvorhergesehenen Ereignissen
      wird die Firma S&M Soundsystems von der Erfüllung abgeschlossener Verträge entbunden.

      1. Angebote

      Die Angebote erfolgen stets in Schriftform, sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn,
      es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Durch die Zusendung einer schriftlichen
      Auftragsbestätigung werden abgeschlossene Verträge rechtskräftig. Außerdem bedürfen
      eventuelle Zusagen und Nebenabsprachen der Schriftform.

      2. Preise und Zahlungsbedingungen für PA & Lichtverleih

      Alle Preise verstehen sich in Euro ( Zzgl.19 % MwSt.,) Preisänderungen und die Berichtigung
      von Druckfehlern unter Vorbehalt. Zur Abrechnung kommen die per Auftragsbestätigung vorab
      vereinbarten Preise. Die angegebenen Preise gelten für 1 Miettag (24Stunden).
      Eventuell entstehende Lieferkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mietpreis ist am
      vereinbarten Übergabeort im Voraus zu zahlen.

      3. Haftung

      Eine Beratung durch die Firma S&M Soundsystems erfolgt nach bestem Wissen, begründet
      jedoch kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtung aus dem
      Kaufvertrag. Technische Ratschläge müssen den baulichen und klimatischen Gegebenheiten
      angepasst werden. Haftungsausschluss durch die Firma S&M Soundsystems erfolgt bei Vorsatz
      und grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist,
      gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
      Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

      4. Allgemeine Mietbedingungen für PA & Lichtverleih

      4.1. Bei Übernahme der Musikanlage und/ oder Zubehör ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
      Es entsteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte. Bei eventuellem Ausfall oder
      ähnlichem eines reservierten Gerätes, versucht die Firma S&M Soundsystems, ein gleichwertiges
      Gerät zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

      4.2. Bei einer Anmietung inklusive Aufbau müssen durch den Mieter die erforderlichen
      Stromanschlüsse für die Inbetriebnahme der Musikanlage vor Ort in zumutbarer Nähe
      (max. 10 Meter Entfernung) bereitgestellt werden.

      4.3. Bei Ausfall eines einzelnen Gerätes während der Mietzeit verringert sich der vereinbarte
      Endpreis ausschließlich um den Mietpreis des defekten Gerätes. Weitergehende
      Schadenersatzansprüche von Seiten des Mieters sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.

      4.4. Der Vermieter wird von allen Schadenersatzanforderungen durch den Mieter freigestellt,
      die durch die zur Verfügung gestellte Musikanlage und/ oder Zubehör entstehen können.

      4.5. Die Mieter ist dafür verantwortlich, für die Zeit der Anmietung die Musikanlage zu versichern.
      Im Verleihpreis ist keine Versicherung für die Musikanlage eingeschlossen. Der Mieter haftet
      ab Beginn der Übergabe der Musikanlage/ des Zubehörs sowohl für Beschädigungen als auch für
      einen eventuellen Diebstahl von Geräten und/ oder Zubehör. Durch den Mieter sind eventuelle
      Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten innerhalb von 3 Tagen nach Rückgabe der
      Musikanlage zu ersetzen.

      4.6. Der Mieter verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der
      vereinbarten Mietzeit die Musikanlage und/ oder Zubehör kostenfrei zum vereinbarten
      Übergabeplatz zu transportieren. Eventuelle Schäden sind der Firma S&M Soundsystems
      unverzüglich anzuzeigen. Die Rücknahme der Musikanlage und/ oder des Zubehörs durch die
      Firma S&M Soundsystems bestätigt nicht deren Schadensfreiheit sowie Vollständigkeit.
      Die Überprüfung der vorgenannten Dinge erfolgt am selben Tag der Rücknahme durch die
      Firma S&M Soundsystems.

      4.7. Bei grober Verunreinigung der Musikanlage und/ oder des Zubehörs werden dem Mieter
      die anfallenden Reinigungskosten nach Rückgabe gesondert berechnet.

      4.8. Gibt der Mieter die Musikanlage und/ oder Zubehör nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück
      und überschreitet somit die Mietzeit, werden dem Mieter die dadurch entstandenen Kosten,
      insbesondere Ersatzbeschaffung, Ausfall, anfallende Wege oder sonstige Kosten der
      Firma S&M Soundsystems in Rechnung gestellt.

      4.9. Es ist Sache des Mieters, die Verpflichtung zur Anmeldung bei der GEMA zu überprüfen
      und durchzuführen. Die anfallenden GEMA-Gebühren sind nicht im Mietpreis enthalten,
      hat der Mieter somit selbst an die GEMA zu entrichten.

      4.10. Eine eventuelle Stornierung der Anmietung muss schriftlich erfolgen, spätestens 2 Wochen
      vor Anmietungsbeginn. Bei Unterschreitung der 2- Wochenfrist sind folgende
      Schadenersatzpauschalen durch den Mieter zu entrichten:
      1 Woche vor Anmietungsbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises
      1 Tag vor Anmietungsbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises
      Am Tag der Anmietung ist der volle Mietpreis zu zahlen.

      5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma S&M Soundsystems.

      6. Datenschutz

      Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma S&M Soundsystems im Rahmen
      der Geschäftsbeziehung die persönlichen Daten des Mieters speichert und weiterverarbeitet.
      Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

      7. Teilunwirksamkeit

      Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

     
      Kemmern, 31.01.2011